Bei der Urkundenstelle des Jugendamtes können Sie, auch vor Geburt des Kindes, Urkunden über
- die Anerkennung der Vaterschaft
- die Zustimmung zur Anerkennung der Vaterschaft
- die Erklärung zur gemeinsamen Sorge (Sorgeerklärung) und über
- Ihre Unterhaltsverpflichtung für Ihr Kind und den betreuenden Elternteil nach Paragraph 1615 1 BGB
aufnehmen lassen.
Dateien und Quellen
Feld | Wert |
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Änderungsdatum | 29.05.2018 - 14:54 |
Veröffentlichungsdatum | 2018-01-22 |
Bezeichner | 10f412f6-437e-460d-8621-e758ea05fb47 |
Lizenz | Creative Commons Namensnennung 4.0 DE
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