Elternbeiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungen
Grundlage für die Festsetzung der Elternbeiträge ist das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern für das Land Nordrhein-Westfalen (Kinderbildungsgesetz -KiBiz-) in Verbindung mit der Sa
Geändert: 29.05.2018 14:53