Wir beraten und unterstützen Sie, wenn Sie Unterhalt
- für Ihr Kind, das Sie betreuen,
- für sich selbst als betreuender Elternteil eines außerhalb einer Ehe geborenen Kindes oder
- für sich selbst als Volljährige, Volljähriger (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres)
geltend machen wollen.
Dateien und Quellen
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- Unterhalt für Kinder html
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Feld | Wert |
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Änderungsdatum | 29.05.2018 - 14:52 |
Veröffentlichungsdatum | 2018-01-22 |
Bezeichner | 18fe8079-4013-4f65-8724-d5d5ebc956a8 |
Lizenz | Creative Commons Namensnennung 4.0 DE
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