Eltern, die miteinander verheiratet sind oder waren, haben in der Regel nach der Trennung oder Scheidung das gemeinsame Sorgerecht. Wurde in einem familiengerichtlichen Verfahren die elterliche Sorge auf einen Elternteil übertragen, ist der Beschluss des Familiengerichts der Nachweis über die alleinige Sorgeberechtigung.
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Auskunft aus dem Sorgerechtsregister
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Informationen (DCAT-AP.de)
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