Grundlage für die Festsetzung der Elternbeiträge ist das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern für das Land Nordrhein-Westfalen (Kinderbildungsgesetz -KiBiz-) in Verbindung mit der Satzung der Stadt Bielefeld über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Tageseinrichtungen und für Kinder in Tagespflege.
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- Elternbeiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungenhtml
Grundlage für die Festsetzung der Elternbeiträge ist das Gesetz zur frühen...
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Änderungsdatum | 29.05.2018 - 14:53 |
Veröffentlichungsdatum | 2018-01-22 |
Bezeichner | 227afcf0-edb2-451b-9194-1858d2ce0aed |
Lizenz | Creative Commons Namensnennung 4.0 DE
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