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Elternbeiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungen

Grundlage für die Festsetzung der Elternbeiträge ist das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern für das Land Nordrhein-Westfalen (Kinderbildungsgesetz -KiBiz-) in Verbindung mit der Satzung der Stadt Bielefeld über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Tageseinrichtungen und für Kinder in Tagespflege.
 

Zusätzliche Informationen

Zusätzliche Informationen (DCAT-AP.de)

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