Pflegschaften -Elterliche Sorge -
Unter einer Pflegschaft ist die Übertragung von Teilen der elterlichen Sorge auf einen Dritten zu verstehen.
Unter einer Pflegschaft ist die Übertragung von Teilen der elterlichen Sorge auf einen Dritten zu verstehen.
Grundlage für die Festsetzung der Elternbeiträge ist das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern für das Land Nordrhein-Westfalen (Kinderbildungsgesetz -KiBiz-) in Verbindung mit der Satzung der Stadt Bielefeld über die Erhebung von...
Bei der Urkundenstelle des Jugendamtes können Sie, auch vor Geburt des Kindes, Urkunden über * die Anerkennung der Vaterschaft * die Zustimmung zur Anerkennung der Vaterschaft * die Erklärung zur gemeinsamen Sorge (Sorgeerklärung) und über *...
Angebot von Plätzen in städtischen Kindertageseinrichtungen.
Online-Suche nach Kinderbetreuungsplätzen.